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  GEMA & GVL 07.02.2012 - 03:44 Uhr  

 

Informationen zur GEMA & GVL für Webradios und Kunden aus Deutschland

Wir werden immer mal wieder gefragt ob wir auch komplett packet vermieten würden, wie  z.B. Webradiostream mit Anmeldung bei der  Gema und GVL zu einem günstigeren Preis als wenn man sich einzeln bei der Gema und GVL anmeldet. Dieses müssen wir mit NEIN beantworten.

Es soll angeblich Anbieter geben die dieses machen.

Fallen Sie nicht auf solche Angebote rein. Wir haben, da wir selbst ein Webradio betreiben bei der Gema und bei der GVL nachgefragt ob dieses möglich ist.

Die Antwort per E-Mail von der GVL:
wir haben bisher keine Lizenzvereinbarung mit solchen Dienstleister. Ich kann Ihnen nur davon abraten!


Die Antwort per E-Mail von der Gema:

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.04.2009.
Es besteht keine direkte Vereinbarung mit solchen Providern und der GEMA.
Grundsätzlich können Lizenzen zur Nutzung des GEMA Repertoires in einem Webradio ausschließlich und direkt bei der GEMA erworben werden.


GEMA/GVL
Jeder Kunde ist verpflichtet, sich über die Gesetzeslage zum Betrieb eines Streams eigenständig zu informieren. Die Preise des Anbieters beinhalten keine Gebühren für weiter benötigte Auflagen. Als Anhangs Punkte werden in diesen Zusammenhang GEMA ( www.gema.de ) und GVL ( www.gvl.de ) genannt. Bei Missachtung dieser Klausel, kann der Anbieter gemäß den AGB nicht zur Haftung herangezogen werden."

Desweitern sind uns schon Angebote unter gekommen wo Ihnen ein Webradio-Stream in Kanada angeboten wird und behauptet wird,  das Sie dann keine Gema und GVL Gebühren bezahlen müssen.


Dieses ist definitive nicht so. Diese  Angebote  sind für Deutsche Webradios rechtlich nicht richtig.


Wenn über Ihr Deutsches  Webradio urheberrechtlich geschützte Werke gesendet werden, sind Sie als Betreiber grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Lizenz bei der GEMA und bei der GVL zu erwerben.
Egal in was für einem Land Sie den Stream oder Server gemietet haben.

Solche Angebote sind rechtlich nicht haltbar und Sie können  diesbezüglich zu Rechenschaft gezogen werden, wenn sie auf solche Angebote zurückgreifen und meinen zu müssen  sie könnten sich dadurch der Gema und GVL gebühren entziehen.